Eröffnung
Der Richter eröffnet die Verhandlung, stellt sich vor und nennt den Fall. Er prüft kurz, ob Anklage, Verteidigung und Angeklagter anwesend und bereit sind. Ab jetzt wird nur gesprochen, wenn der Richter das Wort erteilt.
LAG CITYSo läuft eine Gerichtsverhandlung auf LAG City ab: von der Eröffnung über Anklage, Zeugen und Plädoyers bis zur Urteilsverkündung.
Der Ausgang der Verhandlung steht nicht vorher fest. Der Richter führt durch den Ablauf, hört beide Seiten an und entscheidet erst auf Grundlage der vorgetragenen Aussagen, Argumente und Beweise.
Falls kein Verteidiger verfügbar ist, kann der Angeklagte sich mit Erlaubnis des Richters selbst verteidigen. Optional kann ein Gerichtsdiener Zeugen hereinrufen und im Zuschauerraum für Ordnung sorgen.
Der Richter eröffnet die Verhandlung, stellt sich vor und nennt den Fall. Er prüft kurz, ob Anklage, Verteidigung und Angeklagter anwesend und bereit sind. Ab jetzt wird nur gesprochen, wenn der Richter das Wort erteilt.
Der Richter gibt der Anklagevertretung das Wort. Diese stellt sich vor, verliest die Anklagepunkte kurz und verständlich und nennt die beantragte Strafe. Danach stellt sich die Verteidigung vor.
Der Richter fragt den Angeklagten, ob er sich schuldig oder nicht schuldig bekennt. Ein Schuldbekenntnis kann die Beweisaufnahme verkürzen; der Richter darf trotzdem Rückfragen stellen, bevor er entscheidet.
Die Anklage trägt ihre Argumente und Beweise vor und ruft im Normalfall bis zu zwei Zeugen auf. Sie befragt jeden Zeugen zuerst. Währenddessen darf die Verteidigung begründete Einsprüche erheben; anschließend darf sie denselben Zeugen selbst befragen.
Danach trägt die Verteidigung ihre Argumente und Beweise vor und ruft im Normalfall bis zu zwei eigene Zeugen auf. Nun befragt die Verteidigung zuerst. Währenddessen darf die Anklage begründete Einsprüche erheben; anschließend darf sie den Zeugen selbst befragen.
Zuerst fasst die Anklage ihren Standpunkt zusammen und nennt die gewünschte Entscheidung. Danach folgt das Abschlussplädoyer der Verteidigung. Neue Beweise werden jetzt nicht mehr eingeführt. Zum Schluss erhält der Angeklagte ein kurzes letztes Wort.
Der Richter unterbricht die Verhandlung kurz und zieht sich zur Beratung zurück. Anschließend verkündet er das Urteil, nennt schuldig oder nicht schuldig je Anklagepunkt, erklärt seine Entscheidung knapp und spricht gegebenenfalls die Strafe aus. Danach schließt er die Verhandlung.
Ein Einspruch ist kein eigener Redebeitrag. Er wird kurz mit einem verständlichen Grund erhoben, zum Beispiel: „Einspruch, die Frage hat mit dem Fall nichts zu tun.“ Der Richter entscheidet sofort:
Beide Prozessseiten dürfen Einspruch erheben. Ist der Angeklagte anwaltlich vertreten, spricht grundsätzlich die Verteidigung für ihn. Der Richter kann dem Angeklagten trotzdem jederzeit gezielt das Wort erteilen.
Wichtig: Der Richter hat die Verhandlungsleitung. Nach seiner Entscheidung wird die Verhandlung ohne Unterbrechung fortgesetzt.
OOC-Hinweis: Mögliche Verstöße gegen Serverregeln werden nicht während der Gerichtsverhandlung diskutiert. Haltet notwendige OOC-Absprachen so kurz wie möglich und klärt solche Fragen erst nach der RP-Situation über den Support.
Dieser Ablauf erklärt die Verhandlung in einfacher Form. Verbindlich bleiben das Gesetzbuch, der Strafkatalog und die Entscheidungen des Richters im konkreten RP-Fall.