Gesetzbuch

Das Gesetzbuch enthält die RP-Gesetze von LAG City. Verstöße sind im RP möglich und haben entsprechende RP-Konsequenzen; es handelt sich nicht um Serverregeln.

Stand: 01.09.2026

1. Allgemein

  1. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
  2. Der Ausweis ist jederzeit bei sich zu tragen.
  3. Jede Person darf auf der Insel bauen.
  4. Auf dem eigenen Grundstück und Tugboat herrscht Hausrecht. Wenn nicht anders gekennzeichnet, entspricht die Größe des Grundstücks dem Baubereich.
  5. Wohnungsbesitzerinnen und Wohnungsbesitzer dürfen von einem Gast verlangen, ihre Wohnung, ihr Grundstück oder ihr Tugboat zu verlassen. „Hausrecht“ bedeutet, dass jeder selbst bestimmen kann, wer die eigene Wohnung, das eigene Grundstück oder Tugboat betreten darf.
  6. Zuwiderhandlungen gegen das Hausrecht können angezeigt werden.
  7. Ein Grundstück oder Tugboat muss eindeutig mit dem richtigen Namen des Besitzers oder der Personal-ID sowie mit einem Briefkasten oder einer Dropbox gekennzeichnet sein, um das Hausrecht geltend zu machen und die Eigentumsverhältnisse zu klären. Nicht gekennzeichnete Gebäude oder Tugboats gelten als illegal und können von der Polizei nach einer schriftlichen Abmahnung mit einer Frist von vier bis fünf Tagen geöffnet oder entfernt werden.
  8. Wenn die Gefahr der Zerstörung des persönlichen Eigentums besteht, darf dieses im Rahmen der Verhältnismäßigkeit verteidigt werden.
  9. Besteht der Verdacht auf eine Auffälligkeit oder Straftat, ist es der Polizei vorbehalten, auch öffentliche Events zu kontrollieren.

2. Gewerbe

  1. Jede Person darf einen Beruf ausüben. Bei wiederholten kriminellen Handlungen, die aus dem Gewerbe resultieren, kann ein Richter oder eine Richterin die Gewerbelizenz entziehen. In besonders schweren Fällen darf die Polizei gleichermaßen handeln.
  2. Jede Person darf auf der Insel arbeiten.
  3. Berufe, die gegen das Gesetz verstoßen, können strafrechtlich verfolgt werden.
  4. Gewerbliche Gebäude müssen durch Beschilderung mit der Gewerbenummer/ID als solche zu erkennen sein.
  5. Die Automaten dürfen nur berufs- bzw. gewerbebezogen befüllt werden.
  6. Die Preisliste gilt für alle Automatenpreise auf der Insel.
  7. Steinbrüche und Ölpumpen sind im Stadtgebiet nicht gestattet und werden nicht als gewerbliche Gebäude angesehen.
  8. Jede Person darf mehrere Pflanzgefäße besitzen, aber es darf nur Platz für insgesamt neun Pflanzen vorhanden sein (z. B. in einer Pflanzenkiste). Ein Farmer darf bis zu 20 Pflanzgefäße besitzen, die insgesamt Platz für maximal 180 Pflanzen bieten.
  9. Farmen in der Stadt müssen beim Amt gemeldet werden.
  10. Zum Hanf- und Tabakanbau wird eine Lizenz benötigt. Die Polizei darf Farmen kontrollieren.
  11. Für das Herstellen von Alkohol wird eine Lizenz benötigt.
  12. Ärztliche Behandlungen (Diagnosen, Operationen und die Vergabe von Medikamenten) dürfen nur von Ärzten durchgeführt werden, die im Krankenhaus von LAG City ausgebildet und offiziell zugelassen wurden.

3. Polizei

  1. Rechtmäßigen dienstlichen Anweisungen einer Staatsdienerin oder eines Staatsdieners ist Folge zu leisten. Offensichtlich rechtswidrige oder rein sachfremde Anweisungen müssen nicht befolgt werden. Bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit, kann die Anweisung auf Antrag vom Gericht geprüft werden.
  2. Der Polizei ist es erlaubt, Personen zu kontrollieren und diese bei Verdacht zu durchsuchen und festzunehmen.
  3. Die Polizei ist für die Hauptinsel und alle Inseln ohne Monumente zuständig. Sie kann im Bedarfsfall auch auf anderen Inseln eingreifen (z. B. bei einer Entführung).
  4. Monumente liegen nicht im Zuständigkeitsbereich der Polizei. Ausnahmen sind Apus Supermarkt, Apus Tankstelle, Apus Klinik und die Staatsbank.
  5. Hausdurchsuchung:
  • Für eine Hausdurchsuchung benötigt die Polizei einen Durchsuchungsbefehl. Diesen kann die Polizei bei hinreichenden Beweisen beim Gericht/Amt beantragen.
  • Bei Gefahr im Verzug kann auf Anordnung einer Polizeiführungskraft eine Hausdurchsuchung durchgeführt werden.
  • Die Polizei ist berechtigt, bei der Durchsuchung notwendige Gewalt anzuwenden, sofern dies zur Überwindung von Widerstand oder zur Abwehr von Gefahren erforderlich ist.
  • Wenn mehrere Parteien in einem Haus leben, dürfen nur die klar abgegrenzten Bereiche der Person durchsucht werden, die verdächtigt wird. Allgemein zugängliche Bereiche dürfen ebenfalls durchsucht werden und werden zunächst dem Hauptverdächtigen zugerechnet, außer es kann bewiesen werden, dass sie nicht ihm gehören.
  1. Bei Gefahr im Verzug kann die Polizei Rechte von Personen oder an Eigentum aussetzen.
  2. Als Gefahr im Verzug zählt:
  • Gefahr für Leben und/oder Eigentum
  • Zerstörung von Beweismitteln
  • Planung/Durchsetzung einer terroristischen Aktion
  1. Führungszeugnisse müssen persönlich bei der Polizei beantragt werden. Diese werden dann von der Polizei an die anfordernde Stelle übermittelt (z. B. das Krankenhaus).
  2. Das Betreten einer von der Polizei ausgerufenen Sperrzone ist verboten und wird entsprechend bestraft.

4. Gericht

1. Gerichtsverhandlung

Maßgeblich ist die von der Polizei anhand des aktuellen Strafkatalogs festgesetzte Strafe. Setzt die Polizei eine Haftstrafe von mindestens 30 Minuten (30 HE) oder eine Geldstrafe von mindestens 1.000 LSC fest, muss dem Häftling die Möglichkeit einer Gerichtsverhandlung angeboten werden. Kommt es zwischen Polizei und Häftling zu einer Einigung, muss keine Gerichtsverhandlung stattfinden.

2. Ablauf der Gerichtsverhandlung

  1. Anklage: Der Polizist stellt die Anschuldigungen kurz vor.
  2. Verteidigung: Der Angeklagte darf einen Anwalt hinzuziehen, der jedoch innerhalb von 15 Minuten vor Ort sein muss.
  3. Beweisaufnahme: Anklage und Verteidigung dürfen im Normalfall jeweils bis zu zwei Zeugen aufrufen und Beweise präsentieren. Die Gegenseite darf die Zeugen ebenfalls befragen und begründete Einsprüche erheben.
  4. Urteilsverkündung: Der Richter entscheidet möglichst schnell auf Basis der vorgelegten Argumente und Beweise.

Eine einfache Schritt-für-Schritt-Erklärung findest du unter Gerichtsverhandlung.

3. Richterverfügbarkeit

  • Sollte kein Richter anwesend sein, wird ein Verhandlungstermin innerhalb der nächsten zwei Tage festgelegt.
  • Nicht-Erscheinen: Falls der Angeklagte dem Termin fernbleibt, gilt dies als Schuldeingeständnis, und die Höchststrafe wird verhängt.

4. Nichtvorhandensein eines Richters („Polizeistaat“)

  • Ist kein Richter anwesend, entscheidet der aktuelle Polizeichef über die Situation. Dies gilt ebenfalls in Bezug auf Hausdurchsuchungen und sonstige Verfahren vor Gericht.

5. Strafen

  1. Die eigentliche Haftstrafe beginnt, sobald das Strafmaß festgesetzt, der betroffenen Person mitgeteilt und der Beginn der Haft erklärt wurde. Eine vorherige Untersuchungshaft zählt grundsätzlich nicht automatisch zur Haftstrafe. Die Polizei kann die Untersuchungshaft im Bedarfsfall vollständig oder teilweise auf die Haftstrafe anrechnen. Die Anrechnung ist freiwillig; es besteht weder eine Pflicht der Polizei noch ein Anspruch der betroffenen Person darauf. Die zulässigen Bedarfsfälle werden in den Polizeirichtlinien beschrieben.
  2. Bei wiederholtem kriminellem Verhalten:
    • Anordnung von Zwangsschließungen für Gewerbebetriebe.
    • Erlass von einstweiligen Verfügungen.
  3. Bei Verstoß gegen Bewährungsauflagen wird ein Haftbefehl erlassen.
  4. Haftminderung durch Strafarbeiten: Strafarbeiten wie Steineklopfen, Putzen oder ähnliche Tätigkeiten können die Haftzeit verkürzen, wenn sie ordnungsgemäß und im vorgegebenen Umfang ausgeführt werden.
  5. Vollstreckung von Geldstrafen:
    • Verweigert eine betroffene Person die Zahlung oder möchte sie die Geldstrafe durch Haft oder auf andere Weise ableisten, werden zunächst vorhandenes Bargeld und geeigneter, nicht lebensnotwendiger Besitz zur Begleichung der Geldstrafe herangezogen. Diese Werte können von der Polizei konfisziert und auf die offene Geldstrafe angerechnet werden.
    • Für konfiszierte Gegenstände wird immer der niedrigste nachvollziehbare aktuelle Markt- oder Händlerpreis angesetzt. Bei einer Preisspanne gilt der niedrigste Preis.
    • Lebensnotwendige Grundausstattung darf nicht zur Begleichung einer Geldstrafe konfisziert werden. Der betroffenen Person müssen mindestens ein geeigneter legaler Gegenstand zur Selbstverteidigung gegen Tiere, ein Schlafplatz und eine Portion Essen sowie ausreichend Trinkwasser für die unmittelbare Versorgung verbleiben.
    • Illegale Gegenstände zählen nicht zur geschützten Grundausstattung und können unabhängig davon konfisziert werden.
    • Erst wenn danach noch ein Betrag offen ist, kann dieser nach den geltenden Vorgaben in zusätzliche Hafteinheiten oder eine andere zulässige Strafleistung umgewandelt werden.

Der genaue Strafenkatalog kann online eingesehen werden.

6. Waffengesetz

  1. Jeder mündige Bürger hat das Recht, eine legale Waffe zu Selbstverteidigungszwecken zu besitzen.
  2. Das Führen von Kleinkaliberwaffen (Waffen, die Pistolenmunition verwenden), Waffen mit Schrotmunition, Bögen und Armbrüsten ist erlaubt.
  3. Legale Großkaliberwaffen (5.56) dürfen in der Stadt nicht getragen oder benutzt werden. Sie dürfen aber auf dem schnellsten Weg zum Aufbewahrungsort, Waffenhändler oder aus der Stadt gebracht werden.
  4. Minigun, Flammenwerfer, Spas-12, HMLMG, M249, L96, M4-Schrotflinte, Raketenwerfer, zielsuchender Raketenwerfer, Granatwerfer, Sprengladungen aller Art, Granaten aller Art, Bohnendose-Granate und Minen sind illegal und werden von der Polizei konfisziert und vernichtet.
  5. Aktuelle Sondergenehmigungen: Polizeikräfte im Sondereinsatz und das Militär, die beide der Inselregierung untergeordnet sind.
  6. Das Platzieren von Fallen, Minen oder Selbstschussanlagen ist in allen öffentlich zugänglichen Bereichen verboten. Der Tod einer Person durch Fallen, Minen oder Selbstschussanlagen wird dem Besitzer als Mord angerechnet. Vor automatischen Verteidigungsanlagen muss ausreichend gewarnt werden. Illegale Fallen, Minen oder Selbstschussanlagen können von der Polizei entfernt werden.
  7. Sowohl das Zielen als auch das Benutzen einer Waffe sind nur in Notwehrsituationen oder dafür vorgesehenen Einrichtungen (Schießstand) erlaubt.
  8. Besitz, Verkauf und Kauf von Polizeiausrüstung sind strafbar (Taser, Handschellen, Uniformen, Fahrzeuge usw.).

7. Strafgesetz

  1. Alle Inselbewohnerinnen und Inselbewohner haben das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit.
  2. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit kann beim Ausüben von Straftaten durch die Polizei oder einen Richter beziehungsweise eine Richterin eingeschränkt werden.
  3. Jeder Bürger hat das Recht, einen Anwalt (wenn vorhanden) hinzuzuziehen.
  4. Körperverletzung, schwere Körperverletzung und Mord sind strafbar.
  5. Bei Körperverletzung muss nach Mutwilligkeit und Tatbestand kategorisiert werden.
  6. Psychische Druckausübung ist strafbar. Dies wird als Körperverletzung geahndet.
  7. Mutwillige Beschädigung fremden Eigentums ist strafbar.
  8. Einbruch oder Diebstahl ist strafbar.
  9. Beleidigung, üble Nachrede und Rufmord sind strafbar.
  10. Das Festsetzen oder Entführen einer Person ist strafbar.
  11. Betrug und Betrugsabsicht ist strafbar.
  12. Falschaussagen vor einer Justizvertreterin oder einem Justizvertreter sind strafbar.
  13. Das Ausnutzen und Vortäuschen von Notfällen ist strafbar.
  14. Bei Unfällen müssen die anwesenden Personen bestmögliche Hilfe leisten. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, wird dies entsprechend bestraft.
  15. Das Bestechen einer Staatsdienerin oder eines Staatsdieners ist strafbar.
  16. Das Annehmen von Bestechungen als Staatsdienerin oder Staatsdiener ist strafbar.
  17. Das Vortäuschen einer falschen Identität ist strafbar.
  18. Drohungen, die eine Person psychisch oder physisch einschüchtern sollen, sind strafbar.
  19. Kleinstmengen von bis zu fünf Stück Marihuana gelten als Eigenbedarf und werden nicht strafrechtlich verfolgt, aber von der Polizei konfisziert.
  20. Das Verändern offizieller Dokumente durch Dritte oder durch einen selbst ist strafbar. Ausgenommen sind unter anderem Amtsmitarbeiter.
  21. Raub oder Ähnliches ist strafbar.
  22. Jegliche Objekte und/oder Gegenstände, die für das Ausüben einer Straftat benutzt werden, werden beschlagnahmt.
  23. Jegliche Straftat wird nach dem aktuellsten Strafenkatalog bestraft. Der Strafkatalog ist online abrufbar.
  24. Der Besitz und Verkauf von illegalen Gegenständen ist strafbar. Diese Gegenstände werden konfisziert.
  25. Als illegal gelten:
    • Waffen: Die in Abschnitt 6 „Waffengesetz“, Punkt 4 aufgeführten Waffen, Sprengkörper und Minen.
    • Drogen: Marihuana, Marihuana Clone, Joint - Illegal, Trockenpilz - Illegal, Base Drug, Drug Heal, Drug Max Health, Drug Ore, Drug Wood, Drug Scrap.
    • Sonstiges: High Quality Fuel, Cobalt Dollar, Unbekanntes Mineral, Schwefelsäure.
  26. Tierquälerei: Das Quälen, Misshandeln, Verletzen oder grob vernachlässigen eines Tieres ist verboten und wird entsprechend geahndet.
  27. Sicherheitsverwahrung: kann durch einen Richter angeordnet werden, wenn von einer Person eine erhebliche Gefahr für die Gesellschaft ausgeht und zu befürchten ist, dass sie auch nach Verbüßung ihrer Strafe weitere schwere Straftaten begehen wird.

8. Straßenverkehrsordnung

  1. Es gilt das Rechtsfahrgebot; Fahrzeuge müssen stets auf der rechten Straßenseite fahren.
  2. Rotlichtverstoß: Bei Rot an Ampeln oder Stoppschildern muss angehalten werden.
  3. Im Stadtgebiet gilt ein Tempolimit von 40 km/h für Autos, Pferde und Motorräder.
  4. Nummernschildpflicht für Autos.
  5. Der Kfz-Aufbau darf ausschließlich aus einer nutzbaren Fahrerkabine bestehen.
  6. Aufbaulicht Kfz:
    • Polizei, Krankenwagen und Feuerwehr – Farbe Blau.
    • Abschleppservice – Farbe Orange.
  7. Das Parken in Parkverbotszonen ist nicht zulässig.
  8. Das Mitführen eines Verbandskastens ist im Auto, Helikopter und auf Motorrädern sowie bei Pferden Pflicht.
  9. Unfallflucht: Wer nach einem Unfall flieht, wird schwer bestraft.
  10. Hubschrauber müssen im Stadtgebiet eine Mindestflughöhe von 10 Metern einhalten, außer beim Starten und Landen.
  11. Jegliche bauliche Veränderungen, wie das Errichten von Gebäuden, Mauern oder anderen festen Objekten auf öffentlichen Straßen, sind ohne Sondergenehmigung verboten.
  12. Das Fahren und Fliegen unter Alkoholeinfluss sind verboten und werden mit dem Entzug der Fahrerlaubnis sowie einer Geldstrafe geahndet. Gleiches gilt für das Fahren und Fliegen unter Drogeneinfluss.

9. Öffentliche Ordnung - Unangemessenes Verhalten

  1. Unangemessenes Verhalten in der Öffentlichkeit: Willkürliches Nacktsein oder Entkleiden in öffentlichen Bereichen ist verboten. Auch sexuelle Handlungen, anstößiges Verhalten und Eingriffe in die Privatsphäre sind untersagt und werden entsprechend bestraft.
  2. Lärmbelästigung: Übermäßiger Krach (Musik, Schreien) in Wohn- oder Handelsgebieten.
  3. Vandalismus: Zerstörung oder Beschädigung von öffentlichem oder privatem Eigentum.
  4. Öffentliche Trunkenheit: Stark alkoholisiertes Verhalten in der Öffentlichkeit.
  5. Aggressives Verhalten: Lautstarkes, eskalierendes oder bedrängendes Verhalten, das die öffentliche Ordnung stört, ist verboten.

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